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Financial Lines

Inhaltsversicherung

Cyberversicherung

Cyberversicherung

Moderne EDV-Systeme sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das gilt im betrieblichen Bereich ganz besonders - je nach Branche mal mehr und mal weniger.

Mit dem Komfort und Nutzen vernetzter Geräte steigt aber auch das Risiko, denn rund um Cyberkriminalität hat sich eine neue Branche etabliert, die alleine hiermit ihr Geld verdient. Dabei sind schon lange nicht mehr nur die "Big Player" oder politische Institutionen Angriffsziele. Vielmehr kann es heute jeden Treffen. Robert Mueller, ehemaliger FBI-Chef, formulierte bereits 2012, dass es nur zwei Arten von Unternehmen gibt:
"Solche, die gehackt wurden, und solche, die es noch werden".

Zusätzlicher Aufwand kommt durch das verschärfte Datenschutzrecht in Form der DSGVO mit deutlich erhöhten Strafen. Bis zu 4% des Konzernjahresumsatzes oder 20 Mio. € sind bei Verstößen oder Unterlassungen fällig. Ein rechtssicherer und zugleich kundenfreundlicher Umgang mit Störungen in der EDV ist ohne professionelle Hilfe durch Anwälte und PR-Managern kaum möglich.

In allen Fällen steht die Cyberversicherung hilfestellend bereit. Von der Ermittlung und Entfernung der Schadsoftware durch EDV-Forensiker über PR-unterstütze Information betroffener Kunden bis zum Ertragsausfall - alles ist absicherbar.

Die Möglichkeiten sind groß, die Angebote unübersichtlich. Welches Absicherungskonzept für Sie das Beste ist, klären wir gerne persönlich.
Haftpflichtversicherung

Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschadenversicherung

Im Berufsleben sind wir auf Mitarbeiter angewiesen und schenken Ihnen Vertrauen. Was aber passiert, wenn Sie dem Falschen Ihr Vertrauen schenken? Betrug und Unterschlagung stehen leider an der Tagesordnung. Die Ursachen sind hierbei vielfältig: Von einfacher krimineller Energie über Spielsucht bis hin zu Erpressung.

Im Schadenfall können die Verursachen meistens keinen Ersatz leisten. Hier hilft die Vertrauensschadenversicherung, die bei vorsätzlicher Schädigung durch einen Mitarbeiter für den Schaden aufkommt. Ob Bargeld unterschlagen, Betriebsgeheinisse verraten oder ein Geschäftspartner geschädigt wurde - die versicherten Gefahren sind umfangreich.

Und die Vertrauensschadenversicherung leistet noch mehr: Auch Schäden von außen sind mitversichert. Besonders Hackerangriffe, Phishing oder Betrug sind in den meisten Policen enthalten.

Niemand kann sich zu 100% vor solchen Schäden schützen. Aber mit einer Vertrauensschadenversicherung können Sie zumindest auf finanziellen Schaden auffangen. Lassen Sie sich beraten, welche Absicherung am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.
Elektronikversicherung

D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Neben der Unternehmenshaftung können auch Organe der Gesellschaft persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Haftung gilt unbegrenzt und gesamtschuldnerisch. Bei mehreren Geschäftsführern, auch wenn sie Ressortmäßig getrennt sind, haftet „jeder für Jeden“.

Die Haftung leitet sich aus diversen Gesetzen ab, insbesondere §43 GmbHG, aber auch KonTraG (Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich), UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes), KapInHaG (Kapitalmarkt-Informations-Haftungsgesetz) und diversen anderen.

Besondere Schwere kommt durch die Beweislastumkehr hinzu. Der Schadeneintritt indiziert Verschulden. Somit muss der Beklagte im Schadenfall beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat.

Wen schützt eine D&O – Versicherung?
Besondere Haftung trifft jeden Geschäftsführer. Aber auch leitende Personen (i.d.R. ab Prokurist) können bei grober Fahrlässigkeit persönlich haften.

Die D&O-Versicherung schützt doppelt, nämlich das Privatvermögen des Beklagten und die Liquidität des Unternehmens. Bei inneren Ansprüchen hat die Gesellschaft in der D&O-Versicherung einen potenten und liquiden Schuldner.

Was bietet die D&O – Versicherung?
Wie jede Haftpflichtversicherung besteht die D&O-Versicherung aus zwei Leistungsbereichen:

1. Befriedigungsfunktion
Ist der Anspruch gerechtfertigt, leistet die D&O-Versicherung entsprechenden Ersatz.

2. Abwehrfunktion Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Alle Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigengebühren und sonstige Verteidigungskosten werden übernommen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Versicherungszweig und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.
Rechtsschutzversicherung

Managerrechtsschutz

Manager-Rechtsschutz

Für Unternehmensleiter ergeben sich besondere Risiken. Sie vertreten ihr Unternehmen. Das gilt aber auch für Streitigkeiten und Straftaten. Da ein Unternehmen nicht straffähig ist, muss hierfür der Geschäftsführer bzw. Vorstand einstehen. Und ein Strafverfahren ist schnell eingeleitet. Bei einem Betriebsunfall mit Personenschaden oder Unklarheiten mit der Steuerzahlung kommt es häufig zu Strafanzeigen. Da Problem: Ein guter Strafverteidiger ist teuer, denn er wird ein individuelles Honorar verlangen. Das ist in einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem: Häufig wird Ihnen als Unternehmer Vorsatz vorgeworfen. Bereits für die Verteidigung und die Abwehr benötigen Sie rechtliche Hilfe. Versicherungsschutz bieten hier nur spezielle Policen, in denen Vorsatz solange versichert ist, bis es zu einem Urteil kommt.

Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich beraten, welchen Schutz Sie genau benötigen.
Krisen-Versicherung

Krisenversicherung

Krisenversicherung

In Zeiten der Globalisierung wird nahezu jedes Land der Welt zu einem potentiellen Standort für das eigene Unternehmen, für Kunden oder für externe Projekte. Umfangreiche Geschäftsreisen gehören hierdurch zum Geschäftsalltag.

Solche Geschäftsreisen bergen auch empfindliche Risiken: Insbesondere im Zuge steigender Terrorgefahr wird auch das Risiko von Entführungen und Lösegeld-Erpressungen immer größer. Schätzungen gehen von 10.000 – 15.000 Entführungen pro Jahr im In- und Ausland aus. Prävention ist hier ebenso wichtig wie ein professionelles Krisenmanagement und die Möglichkeit, Lösegeld bereitstellen zu können.

Eine Entführungsversicherung bietet Ihnen alles aus einer Hand: Bereits im Vorfeld erhalten Sie professionelle Unterstützung eines externen Krisenmanagers. Er erkennt Risikopotentiale, erstellt mit Ihnen Krisenpläne und schlägt vorbeugende Maßnahmen vor. Im Krisenfall steht er Ihnen 24 Stunden weltweit zur Verfügung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Behörden, verhandelt mit Entführern und übernimmt die Betreuung. Die Versicherung stellt die Kosten hierfür bereit und übernimmt die Zahlung eines notwendigen Lösegeldes.

Sofern Sie Interesse an einer solchen Versicherung haben, ist Diskretion außerordentlich wichtig. Auf Versichererseite ist nur wenigen Mitarbeitern bekannt, wer über eine entsprechende Police verfügt. Dies sollten Sie in Ihrem eigenen Unternehmen genauso handhaben. Denn die Möglichkeit, Lösegeld bereitstellen zu können, erhöht auch das Risiko einer Entführung.

Gerne beraten wir Sie näher zu diesem Thema und garantieren Ihnen absolute Verschwiegenheit, auch im Namen der Versicherer.